like uns bei Facebook
Warenkorb | zur Kasse
NeuerscheinungenromanFantasyBelletristikKurzgeschichtenLyrikMarktEdition

Über uns         
         


Verein zur Förderung des Literaturschaffens und des kulturellen Austauschs
zwischen Deutschen und Polen e.V.

Kellerwaldweg 2B
13589 Berlin

Tel.: +49 (0)30 378 13 03
Fax: +49 (0)30 37 58 53 72

Email: literaturdepot@literaturdepot.eu

 

Auf dieser Seite finden Sie unser Vereinskonzept. Hier erfahren Sie mehr über unsere Projekte, die Planung für die nächste Zeit und unsere Ziele. Außerdem stellen wir Ihnen unsere Satzung vor.

 

Vereinskonzept

"Literaturdepot" ist ein Projekt des gemeinnützigen Vereins zur Förderung des Literaturschaffens und des kulturellen Austauschs zwischen Deutschen und Polen e.V.

Auf der Website www.literaturdepot.eu sollen unbekannte Autoren aus Deutschland und Polen und Menschen die Freude am Schreiben haben dazu animiert werden, ihre bisher unveröffentlichten Bücher einem großen Publikum vorzustellen.
Auf der zweisprachigen Website werden die Werke auszugsweise ohne vorherige Kontrolle oder Begutachtung durch Lektoren o.ä. veröffentlicht. Den Lesern wird die Möglichkeit gegeben direkt im Internet auf die Veröffentlichung zu reagieren und Rezensionen zu den einzelnen Werken zu schreiben.

Interessierte Leser können die fertigen Produkte der Autoren exklusiv erwerben. Hierzu wird mit den Autoren ein Vertrag geschlossen, der es "Literaturdepot" ermöglicht, die vollständigen Werke auf Anfrage in der gewünschten Stückzahl zu drucken und direkt an die Käufer zu verschicken. Die Autoren erhalten einen Anteil am Verkaufspreis. Die Herstellung des Druckerzeugnisses ist für die Autoren kostenlos. Außerdem werden sie bei der eigenen Vermarktung ihres Buches durch vergünstigte Werbematerialien unterstützt.

Neben der Förderung des Literaturschaffens in Deutschland und Polen ist es ein wichtiges Ziel, das gegenseitige Verständnis und Interesse für die Kultur des jeweiligen Nachbarlandes zu wecken. Hierfür sollen die beliebtesten Bücher in die jeweils andere Sprache übersetzt und zweisprachig veröffentlicht und verkauft werden.

Übersetzungen sind teuer und können nur durch finanzielle Unterstützung von Sponsoren, mit Fördermitteln von staatlichen Institutionen und aus Spenden von Firmen und Privatleuten ermöglicht werden. Hierzu ist es nötig, "Literaturdepot" auf gemeinsamen deutsch-polnischen Veranstaltungen vorzustellen und einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Seitenanfang

 

Satzung

für den Verein zur Förderung des Literaturschaffens
und des kulturellen Austauschs zwischen Deutschen und Polen e.V.

§ 1 Der Verein ist ins Vereinsregister eingetragen, beim Finanzamt für Körperschaften als gemeinnützig anerkannt und heißt Verein zur Förderung des Literaturschaffens und des kulturellen Austauschs zwischen Deutschen und Polen e.V.
Er hat seinen Sitz in 13589 Berlin, Kellerwaldweg 2B
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung des Literaturschaffens und des kulturellen Austauschs zwischen Deutschen und Polen.

Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die kostenlose Veröffentlichung von literarischen Werken unbekannter Autoren aus Deutschland und Polen im Internet, sowie die Übersetzung und Verbreitung im jeweiligen Nachbarland.

§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitglieder / Mitgliederversammlung
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.
Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.
Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse.
Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein.
Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.
Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.
- Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
- Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen.
- Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt.
- Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.
- Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre.

§ 5 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.
Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder vertreten.
Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein.
Der 1. Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte. Ein Vorstandsmitglied darf für seine Tätigkeit als Geschäftsführer eine angemessene Vergütung erhalten.
Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.

§ 6 Revision
Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.

§ 7 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen des Vereins an gemeinnützige Zwecke zur Förderung des Literaturschaffens und des kulturellen Austauschs zwischen Deutschen und Polen.

Seitenanfang

Impressum &
Datenschutz